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​Schiffsreglement

​1.​  Schiffsreglement

Die M/S Nemo unterliegt den Vorschriften, welche die englischen Behörden für die Seefahrt hier in Bezug auf das Schiff und die Sicherheit der Passagiere angeben.

2.  ​Haftung und Versicherung

Ivans Lystfiskeri, die M/S Nemo, die Besatzung und die Passagiere sind laut Gesetzgebung Haftpflicht- und Kasko versichert. Das Schiff unterliegt dänischem Recht, hierunter den ‚See Gesetzen und Vorschriften‘ in Bezug auf die Beförderung von Passagieren und Reisegepäck. Der Kapitän ist laut den ‚See Gesetzen‘ der oberste Befehlshaber auf den Schiffsfahrten. Gerichtsstand ist das Dänische „See- und Handelsgericht", mit der Möglichkeit eines Einspruchs am „Obersten Gerichtshof" in Dänemark.

3.  ​Gesetzlich vorgeschriebene Passagierliste

Alle Passagiere haben die Pflicht, sich auf der Passagierliste der M/S Nemo zu registrieren. Für den Fall, dass das Schiff in Seenot ist oder es vermisst wird, hat der Kapitän laut den gesetzlichen Vorschriften, vor dem Auslaufen aus dem Hafen, ein Verzeichnis, über sämtliche sich an Bord befindlichen Passagiere, erarbeitet. Zur Information der SAR-Einheiten (Dänischer Seerettungsdienst) sowie der Behörden, beinhalten die Passagierlisten folgende Informationen:

  • Zweck des Bootsausflugs
  • Geografischer Bereich, in dem das Schiff fahren wird
  • Datum und Zeitpunkt für das Auslaufen sowie zu erwartende Ankunft im Hafen
  • Namen und Funktion der Besatzungsmitglieder an Bord
  • Name, Adresse und Handy- oder Telefonnummer der Passagiere

Ivans Lystfiskeri garantiert den Passagieren die vertrauliche Behandlung der Informationen, die aus den Passagierlisten hervorgehen sowie, dass diese nicht von Dritten verwendet werden.

4.​  Sicherheitsvorschriften

Laut den Anforderungen der Behörden an das ‚Sicherheits-Managementsystem‘ des Schiffes, wurde für die M/S Nemo folgende Alkohol- und Rauchpolitik festgelegt:

- Die Passagiere dürfen Genussmittel an Bord des Schiffes zu sich nehmen, solange es sich um gesetzlich erlaubte Genussmittel handelt und solange dies keinerlei Einfluss auf die Sicherheit an Bord hat oder dies die übrigen Passagiere oder das Personal stört.
- Werden Passagiere betrunken oder unter dem Einfluss von euphorisierenden Stoffen aufgefunden, muss der Kapitän die jeweilige Person an einen sicheren Aufenthaltsort verweisen, von wo aus keinerlei Möglichkeit, für die weitere Einnahme dieser Stoffe, besteht.
- Falls dies für die Sicherheit, Ruhe und Ordnung an Bord notwendig ist, muss der Kapitän die Fahrt abbrechen und das Schiff in den Hafen bringen.
- Das Rauchen ist an Bord des Schiffes im Innenbereich untersagt.

​5. ​Einholen, Bearbeiten, Aufbewahrung und Transport des Fangs

Die M/S Nemo stellt Haken, Kübel, Reinigungs- und Aufbewahrungsausrüstung sowie Eis während des Ausflugs zur Verfügung. Die Angler müssen selbst Messer zum Ausnehmen und Filetieren sowie andere Werkzeuge mitbringen, die eventuell für das Angeln und die Bearbeitung des Fangs benötigt werden.

Die Besatzung hilft, so weit wie möglich, beim Einbringen des Fangs. Wird mehr Hilfe benötigt, als die Besatzung bieten kann, haben die Ausflugsteilnehmer die Pflicht, einander zu helfen.
Bei längeren Ausflügen müssen die Ausflugsteilnehmer das Deck spätestens 1 1/2 Stunden vor der Ankunft im Hafen verlassen, so dass die Besatzung genügend Zeit hat das Deck, laut Hygienevorschriften, zu säubern.
Die Ausflugsteilnehmer haben daher die Pflicht, den Fang rechtzeitig vor der Ankunft des Schiffes im Hafen zu bearbeiten und für den Heimtransport vorzubereiten.
Während der Reinigung können sich die Ausflugsteilnehmer im Salon oder an anderen Orten auf dem Schiff aufhalten, wo keine Reinigungsarbeiten stattfinden.

6.​  Speisen und Getränke


Auf der M/S Nemo können Speisen und Getränke zu angemessenen Preisen gekauft werden. Die Verpflegung besteht aus 3 Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Auf den kurzen Ausflügen kann man in Bezug auf diese 3 Mahlzeiten frei wählen. Die Passagiere dürfen selbst keinerlei Speisen oder Getränke mit auf das Schiff bringen.

Bei längeren Fahrten und/oder wenn das gesamte Schiff gemietet wurde, können in Bezug auf die Verpflegung, Sondervereinbarungen getroffen werden.​

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